Die Analyse untersucht fünf Schweizer Mythen, die zu einer Art alternativen Wahrheit wurden, und einer erfolgreichen Zukunft im Weg stehen.
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Der Graben zwischen der Schweiz und Europa ist ebenso kulturell wie strukturell bedingt. Im Laufe der Zeit hat sich ein Grossteil der Öffentlichkeit in einer Reihe von falschen Vorstellungen und geradezu mythisch begründeten Gewissheiten verfangen. Diese Klischees haben sie vom europäischen Projekt, dessen Sinn und Funktionsweise sie nicht verstehen, entfremdet. Nach und nach haben sich die Eidgenoss:innen einer Art alternativen Wahrheit zugewandt, die den Fakten widerspricht.
Der erste Mythos, den die Menschen glauben, ist der einer Schweiz, die sich entschieden hat, ausserhalb der Europäischen Union zu existieren, und die ihren Erfolg gerade dieser Tatsache verdankt. In dieser Fiktion wäre die Schweiz also eine Art Wohlstandsinsel, die klug genug war, sich vor dem europäischen Projekt zu schützen. Doch genau das Gegenteil ist der Fall.
Erstens ist die Schweiz durch die Vielzahl bilateraler Abkommen, die zunehmende Interaktion mit dem europäischen Markt sowie durch die Praxis der Personenfreizügigkeit tief in das sozioökonomische Gefüge der EU eingebunden. Aus praktischen Gründen übernimmt sie seit Jahren Normen und Regeln, die von ihren Nachbar:innen erlassen wurden. Häufig wird EU-Recht direkt übernommen und die Unterschiede zur EU haben stetig abgenommen. In Wirklichkeit hat die Schweiz eine Art «kalte» Integration vollzogen. Im Herzen des Kontinents gelegen, ist sie heute viel eher ein passives Mitglied der EU als ein Drittstaat.
Zweitens waren es gerade diese ebenso intensiven wie engen Beziehungen zur EU, die den Erfolg der Schweiz ermöglicht haben. Der «bilaterale Weg» war die Brücke, die es der Schweiz ermöglichte, sich wieder dem europäischen Projekt anzuschliessen und so wieder wirtschaftlich in Schwung zu kommen. Denn nach der Ablehnung des EWR stagnierte die Schweizer Wirtschaft lange Zeit. Erst mit dem Abschluss des ersten Bilateralen Pakets im Jahr 1999 kam die Wirtschaft wieder in Schwung. Dies unterstreicht, dass die Ablehnung des Rahmenabkommens den bilateralen Weg sabotiert hat.
Viele Schweizer:innen haben eine völlig falsche Vorstellung vom Status ihres Landes und von den Gründen für den Erfolg. In Wirklichkeit profitiert die Schweiz enorm vom europäischen Einigungsprojekt, zu dem sie faktisch gehört.
Ein anderer Mythos besagt, dass die EU Druck auf eine tapfere kleine Schweiz ausübt, die versucht, ihre Unabhängigkeit zu verteidigen. In diesem Szenario würde die EU der Schweiz Verträge wie das Rahmenabkommen aufzwingen. Doch auch hier ist genau das Gegenteil der Fall. In Wirklichkeit ist es die Schweiz, die sich als ständige Bittstellerin gegenüber einer EU aufspielt, welche ihre Entscheidungen respektiert, ihr aber keine günstigere Behandlung als ihren eigenen Mitgliedern zukommen lassen will.
Im Laufe der 1980er entwickelte sich die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Vorgängerin der EU) stark. Daraufhin wurde allen EFTA-Ländern eine Erweiterung des Binnenmarkts unter dem Namen
«Europäischer Wirtschaftsraum» vorgeschlagen. Die Schweiz wollte an diesem vom Präsidenten der Europäischen Kommission Jacques Delors initiierten Projekt eines grossen Marktes teilnehmen.
1992 lehnte die Schweiz den EWR ab. Sie tat dies aus freien Stücken, aus eigenem Antrieb und nach einer Volksabstimmung. Sie wurde dafür nicht von der EU geächtet. Die Ablehnung der Schweiz verzögerte das Inkrafttreten des EWR für alle anderen Staaten um ein Jahr, um eine Anpassung des Abkommens zu ermöglichen. Kurz nach der Ablehnung trat der Bundesrat in Brüssel auf und verlangte einen Zugang zum Binnenmarkt, der seiner Ansicht nach im Interesse der Schweiz liegt und der innenpolitisch nicht umstritten war. Insbesondere lässt er die Personenfreizügigkeit aussen vor, die Umfragen zufolge ein wesentlicher Punkt für die Ablehnung des EWR war. Die Schweizer Regierung verteidigte sich und nannte die Situationen einen Zwischenfall. Die Schweiz werde der EU beitreten, die Mitgliedschaft sei das strategische Ziel. Sie bat um ein Übergangsabkommen, bis die öffentliche Meinung für eine umfassendere Integration bereit sei.
Die EU vertraute der Schweiz. Sie war bereit, mit Blick auf einen künftigen Beitritt sektorale bilaterale Abkommen auszuhandeln. Doch 2006, nachdem die Schweiz die für ihre Wirtschaft notwendigen Pakete der bilateralen Abkommen I und II erhalten hatte, begrub sie das strategische Ziel des Beitritts. Eine Mitgliedschaft in der EU war nicht mehr aktuell. Um diese Kehrtwende auszugleichen, schlug die Schweiz vor, eine Art Assoziierungs- oder Rahmenabkommen auszuarbeiten, das spezifisch auf die Schweiz zugeschnitten war.
Wiederum war die EU bereit, über ein institutionelles Abkommen zu verhandeln, das schlussendlich das bekannte Schicksal ereilte: Nach langen Jahren des Zögerns und der Diskussion verhandelte die Schweiz schliesslich über ein Abkommen, das sie am 26. Mai 2021 ebenfalls ablehnte. Dieser erneute Rückzieher ist umso kritischer, als die EU sich bei weitem nicht als unnachgiebig erwiesen hatte.
Im Grunde genommen ist die Haltung der Schweiz immer dieselbe. Sie möchte vom europäischen Binnenmarkt profitieren, ohne sich an alle Regeln halten zu müssen. Niemand zwingt sie dazu. Sie betrachtet sich selbst als Sonderfall, der Anspruch auf ein Menü à la carte hat, und beantragt ständig Ausnahmen von den gemeinsamen Regeln.
Angesichts dieser immer wiederkehrenden Vorkommnisse kann man die extreme Frustration der EU verstehen. Leider neigt sie mehr und mehr dazu, die Schweiz als unzuverlässige Partnerin zu betrachten. Warum sollten sie immer wieder neue Verhandlungen mit einer Eidgenossenschaft aufnehmen, die gerne erst auf Zeit spielt und dann die Verhandlungen abbricht?
Der Abbruch der Verhandlungen am 26. Mai 2021 hat den alten Mythos der Schweiz als Insel des Friedens und des Wohlstands, die niemand anderes braucht, wiederbelebt. Diesem Klischee zufolge ist der Erfolg der Schweiz hauptsächlich auf ihre Tugenden zurückzuführen. Der Erfolg scheint also unabhängig von äusseren Einflüssen garantiert zu sein. Und er scheint von der Fähigkeit der Schweiz abzuhängen, sich von Europa und der Welt fernzuhalten. Doch erneut ist das Gegenteil der Fall.
Seit langer Zeit sind die Erfolge und Probleme der Schweiz stark mit ihrem Umfeld verbunden. Ihre Erfolge verdankt sie dem intensiven Austausch mit ihren Nachbar:innen und dem Rest der Welt. Ihr grösster Trumpf ist ihr Status als europäischer Knotenpunkt und nicht das verklärte Konzept des alpinen Reduits. Die Schweiz ist europäisch. Schon zur Zeit der Waldstätten war die Gotthardroute eine Quelle des Wohlstands und eine strategisch wichtige Transitachse. Später veränderten die Helvetische Republik von 1798, die Mediationsakte von 1803, der Wiener Kongress von 1815 und die liberalen Revolutionen von 1830 die alte Eidgenossenschaft nach und nach. Mit anderen Worten: Ohne diese grossen Umwälzungen wäre die Schweiz von 1848 nicht entstanden.
Fortwährend gespalten, die Vorrechte rivalisierender Täler erbittert verteidigend, schufen die Eidgenossen unter dem Druck von aussen schliesslich die moderne Schweiz. Die Nation des Willens ist irgendwie auch die Nation des Willens der anderen. Wirtschaftlich gesehen hat die Schweiz von der Liberalisierung des Handels in Westeuropa nach dem Zweiten Weltkrieg stark profitiert, insbesondere aufgrund ihrer intakten und offenen Wirtschaft.
Letztlich bestand die Stärke der Schweiz nie darin, sich hinter ihren Grenzen zu verbarrikadieren, sondern im Gegenteil darin, jede Gelegenheit zu nutzen, die ihr ihre Position als multikulturelle Drehscheibe im Herzen Europas bietet.
Dem Mythos einer Schweiz, die alles erreicht, steht der Mythos einer EU gegenüber, die gescheitert oder nur mittelmässig erfolgreich ist. In Wirklichkeit ist das europäische Projekt eine aussergewöhnliche Erfolgsgeschichte. Es hat die Versöhnung von Völkern ermöglicht, die sich pro Generation ein bis zwei Kriege lieferten. Es hat einen riesigen Raum des Wohlstands und der Sicherheit geschaffen, in dem die Lebensqualität höher ist als in den meisten Regionen der Welt. Es hat in immer mehr Bereichen Zusammenarbeit und Solidarität zwischen Staaten ermöglicht. Es hat den Schutz und die Rechte der Europäer:innen vervielfacht. Es hat eine Unionsbürgerschaft, verschiedene Institutionen, ein Parlament und einen Gerichtshof eingeführt, die ein gemeinsames demokratisches Leben gewährleisten.
Was wäre aus den Nationen unseres Kontinents geworden, wenn es die EU nicht gäbe? Wie hätten sie die Krisen und Turbulenzen der letzten Jahrzehnte überstanden? Diese Fragen werden nur selten gestellt. Dabei sind sie von entscheidender Bedeutung. Die Staaten, aus denen sich die Union zusammensetzt, wären nicht in der Lage gewesen, internationalen Krisen mit derselben Stärke zu begegnen oder sich von ihnen in gleichem Masse zu erholen. Das gilt auch für die Schweiz, die im Zentrum Europas liegt.
Die Vorstellung, dass die Schweiz eine Musterdemokratie ist, die von der ganzen Welt beneidet wird, ist fest in den Köpfen der Menschen veranktert und nährt den Isolationismus stark. In dieser Vorstellung erscheinen die Entscheidungen der Schweiz, egal welcher Art, als moralisch höherwertig als die von anderen Staaten, weil sie das Ergebnis einer musterhaften direkten Demokratie sind. Darüber hinaus würde jede Annäherung an die EU auf Kosten dieses tugendhaften Systems gehen. Die EU wird demgegenüber als bürokratisches Monster mit erheblichen Demokratiedefiziten gesehen. Diese vorurteilsbehaftete Sichtweise ist ebenfalls weit von der Realität entfernt.
Erstens sind die 27 Mitgliedstaaten stark in der EU vertreten und üben einen entscheidenden Einfluss auf die weitere Entwicklung der Union aus. Ihre Staats- und Regierungschef:innen sitzen im Europäischen Rat und ihre Regierungen im Rat der Europäischen Union. Diese Politiker:innen repräsentieren Demokratien und erhalten ihr Mandat aus demokratischen Prozessen, auch wenn diese sich von denen der Schweiz unterscheiden.
Zweitens wurden die Befugnisse des Europäischen Parlaments immer weiter ausgedehnt, insbesondere seit dem Vertrag von Lissabon 2007.
So unterliegt auch die Zusammensetzung der Kommission der Kontrolle des Parlaments. Darüber hinaus kann das Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Rat der Europäischen Union Gesetzesvorschläge genehmigen, abändern oder ablehnen.
Die Bevölkerung der EU hat die Bedeutung ihrer Vertreter:innen in Strassburg erkannt. Sie wählten 2019 das Europäische Parlament mit einer hohen Wahlbeteiligung von 51%. Zum Vergleich: In der Schweiz wurde im selben Jahr das Parlament mit einer Wahlbeteiligung von nur 45% erneuert.
Bezüglich des demokratischen Einflusses der einzelnen Mitgliedstaaten nach ihrer Grösse muss betont werden, dass in allen EU-Institutionen die kleinen Staaten im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl überrepräsentiert sind.
Die Integration der Schweizer Demokratie in die europäischen Strukturen scheint durchaus möglich. So wie die nationale Ebene die direkte Demokratie in den Kantonen nicht zum Verschwinden gebracht hat, würde die europäische Ebene nicht den Tod der berühmten schweizerischen Volksabstimmungen bedeuten. Die Mehrheit der Volksabstimmungen wäre von einer stärkeren Integration nicht betroffen. In Wirklichkeit ist es der aktuelle Status als quasi passives Mitglied der EU, der ein Demokratiedefizit darstellt. Die Schweizer Bürger:innen sind die einzigen Europäer:innen, die kein Wahlrecht haben, während sie gleichzeitig stark von den Entscheidungen der EU-27 abhängen.
Bei der Verteidigung ihrer Demokratie könnte die Schweizer Bevölkerung manchmal etwas diskreter sein. Denn schliesslich ist es bemerkenswert, dass beispielsweise die Ablehnung des Rahmenabkommens durch den Bundesrat nicht Gegenstand einer Volksabstimmung war. Dies ist insofern logisch, als der Abschluss von internationalen Verträgen in die Zuständigkeit der Regierung fällt. Es ist jedoch auffällig, dass eine Entscheidung, die derart negative Auswirkungen auf eine beträchtliche Anzahl von Bürger:innen und Unternehmen hat, dem idealisierten System der Volksabstimmung entgangen ist.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Bundesverfassung von 1848 bei weitem nicht von allen Kantonen akzeptiert wurde. Einige waren stark dagegen. In anderen war die Wahlbeteiligung miserabel. Eine Kommission, die sich mit den Ergebnissen befasste, entschied jedoch, dass die Mehrheit für das Inkrafttreten der Bundesverfassung ausreichte. Im Gegensatz dazu entschied sich die EU für das Einstimmigkeitsprinzip beim Vertrag über eine Verfassung für Europa von 2005, was zu seinem Scheitern führte. Bis heute erfordert die Annahme oder Änderung der Gründungsverträge der EU immer noch die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Die Geschichte zeigt also, dass das demokratischste Gebilde nicht immer das ist, für das man es hält.
Die Urschweiz stellt sich von Anfang an als Zufluchtsort vor «fremden Richtern» dar. Nach und nach wird diese Ablehnung jeglicher Rechtsauslegung von aussen zu einem identitätsstiftenden Mythos. Er überdauert die Jahrhunderte bis in die Gegenwart, während die ständige Entwicklung supranationaler Organisationen und des internationalen Rechts ihn seiner Bedeutung beraubt. Auch heute noch ist der Kampf gegen «fremde Richter» eines der beliebtesten Themen der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Deren Volksinitiative für den Vorrang des Schweizer Rechts vor dem internationalen Recht wurde 2018 jedoch deutlich abgelehnt.
Dieser Mythos tauchte auch in der Debatte über das Rahmenabkommen wieder auf, mit dem Europäischen Gerichtshof als Feindbild. Und leider scheinen sich die Gewerkschaften dem Diskurs der Souveränist:innen anzuschliessen, indem sie es ablehnen, dass der EuGH EU-Recht auslegen kann, welches die Schweiz möglicherweise übernehmen muss.
Diese grundsätzliche Opposition basiert aber auf Fantasien. Man spürt den Widerhall der alten identitätsstiftenden Erzählung gegen «fremde Richter. Der EuGH arbeitet völlig unabhängig, ohne sich um die Meinung der Mitgliedstaaten zu kümmern. Manchmal dient seine Auslegung einer Sache, ob links oder rechts, manchmal schadet sie ihr. Der politische Kampf muss sich im Rahmen der Auslegung von Gesetzen entwickeln und nicht gegen diejenigen, die es aussprechen. Es liegt also an der Schweiz, sich Gehör zu verschaffen, indem sie sich stärker in die Union integriert. Einem Kanton würde es kaum einfallen, eine Entscheidung des Bundesgerichts abzulehnen, nur weil die Richter:innen nicht aus seinem Kantonsgebiet stammen.
Darüber hinaus spielt der EuGH eine konstruktive Rolle bei der Förderung der europäischen Werte, die weitgehend die Werte der Schweiz sind. Er sichert das europäische Recht ab und sorgt für Transparenz und Kohärenz. Er hat auch zahlreiche Fortschritte bei der Verteidigung der Bürger:innenrechte ermöglicht. Sehr viele Urteile haben den Schutz des Individuums in vielen Bereichen, insbesondere im sozioökonomischen Bereich, verbessert.
Um akzeptable Lösungen zu finden, die es den Schweizer:innen ermöglichen, sich wieder auf den Weg der Integration zu begeben, ist es unerlässlich, sich von den alten Mythen zu lösen und ein echtes Wissen über die EU zu entwickeln. Ohne einen tiefgreifenden Kulturwandel und einen neuen Blick auf die Welt um uns herum bleibt die EU-Frage auf eine Nabelschau missverstandener Interessen und überholter Klischees reduziert.
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